Nachdem eine Buchung mit "Kauf auf Rechnung" als Zahlungsmethode getätigt, der Rechnungsbetrag vom Bucher angewiesen wurde und auf unserem Konto eingeht, wird die Buchungsbestätigung an den Bucher verschickt. Sofern aktiviert, werden die Tickets zur Veranstaltung im Anhang mitgeschickt.
- Vor der Veranstaltung: Zahlungserinnerungen an den Bucher können verschickt werden
- Kurz vor der Veranstaltung: Veranstalter wird über ausstehende Zahlungen informiert
- Auf der Veranstaltung: Umgang mit unbezahlten Buchungen am Einlass
- Kurz nach der Veranstaltung: Veranstalter sollte über Einstellung der Zahlungserinnerungen entscheiden
- Nachträgliche Zahlungseingänge
1. Vor der Veranstaltung: Zahlungserinnerungen an den Bucher können verschickt werden
Für den Fall dass Bucher nicht sofort überweisen, können in regelmäßigen Abständen Zahlungserinnerungen verschickt werden. Die Aktivierung der Zahlungserinnerung sowie der Rhythmus des Versands kann in den Veranstaltungseinstellungen festgelegt werden.
Mahnungen oder Inkasso sind nicht möglich. Die höchste Eskalationsstufe ist, dass Sie die Buchung stornieren, wenn ein Bucher nicht rechtzeitig zahlt, und somit die Plätze wieder freigeben.
2. Kurz vor der Veranstaltung: Veranstalter wird über ausstehende Zahlungen informiert
Zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn erhält der Ansprechpartner des entsprechenden doo Organisations-Accounts eine Benachrichtigung, wenn es noch unbeglichene Buchungen für die Veranstaltung gibt, damit er entscheiden kann, wie er mit diesen verfahren möchte.
Um die Buchungen in Ihrem doo Event Manager anzusehen, rufen Sie die Veranstaltung auf, gehen auf "Buchungen verwalten" und filtern die Liste über die "Weitere Suchoptionen" nach "Buchungsstatus: Aktiv" und "Bezahlstatus: Ausstehend". Sie können nun entscheiden, was Sie mit den noch unbezahlten Buchungen machen möchten:
2.1. Buchung stornieren und Tickets freigeben
Wenn Sie die Tickets kurzfristig für andere Bucher freigeben möchten, können Sie die ausstehenden Buchungen über die jeweilige Buchungsdetail-Seite stornieren. Bitte informieren Sie die betroffenen Bucher in diesem Fall über die Stornierung, damit er die noch offene Rechnung nicht noch bezahlt. Weitere Informationen zum Stornieren von Buchungen finden Sie hier.
2.2. Weiter auf Zahlungseingang warten
Sollten Sie zu den aufgelisteten Buchungen noch Zahlungseingänge erwarten, brauchen Sie vorerst nichts zu unternehmen. Die Bucher erhalten auch nach Ende der Veranstaltung weiterhin wöchentliche Zahlungserinnerungen, bis doch noch eine Zahlung eingeht oder aber die Buchung im System storniert wird.
3. Auf der Veranstaltung: Umgang mit unbezahlten Buchungen am Einlass
Hat ein Bucher zu kurzfristig überwiesen und zu Veranstaltungsbeginn noch keine Bestätigung bzw. Ticket erhalten, liegt es i.d.R. daran, dass Banken ggf. einige Werktage brauchen bis angewiesenen Zahlungen auf dem Zielkonto gutgeschrieben sind. Ein vorzeitiger Versand von Tickets ohne vorherigen Zahlungseingang bei doo ist nicht möglich, jedoch könnten Sie dem Bucher ggf. anbieten, ihn gegen Vorlage des Zahlungsbelegs auch ohne gültiges Ticket teilnehmen zu lassen.
Die Entscheidung, ob Sie Bucher, die ihr Ticket noch nicht bezahlt haben aber bei Ihrer Veranstaltung auftauchen, teilnehmen lassen und somit quasi in Vorleistung gehen und das Risiko einer Nicht-Zahlung auf sich nehmen, liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, dass der Bucher den Betrag, das Empfängerkonto sowie den Verwendungszweck korrekt angegeben hat. Die Zahlungsbestätigung erhält der Bucher von doo dann nachträglich, sobald der Betrag auf unserem Konto eingeht.
Weitere Informationen zum Thema Einlass und Tageskasse finden Sie hier.
4. Kurz nach der Veranstaltung: Veranstalter sollte über Einstellung der Zahlungserinnerungen entscheiden
Nach Ende der Veranstaltung erhalten Ihre Bucher weiterhin wöchentliche Zahlungserinnerungen, bis die Buchung entweder storniert wird oder die Zahlung eingeht.
Wenn Sie die wöchentlichen Zahlungserinnerungen an Ihre Bucher nach Ende der Veranstaltung stoppen möchten, z.B. weil die Person nicht teilgenommen hat, rufen Sie bitte die jeweilige Buchungsdetail-Seite auf, stornieren Sie die Buchung und informieren den Bucher ggf. darüber, damit er sie nicht doch noch nachträglich bezahlt. Weitere Informationen zu Stornierungen finden Sie hier.
Wenn Sie möchten, dass doo weiterhin Zahlungserinnerungen verschickt, brauchen Sie vorerst nichts zu unternehmen und die betroffenen Bucher werden weiterhin wöchentlich von uns angeschrieben.
5. Nachträgliche Zahlungseingänge
Sollten nach der Endabrechnung einer Veranstaltung noch nachträgliche Zahlungen bei uns eingehen, so leiten wir diese in Ihrer nächsten regulären Auszahlung an Sie weiter. Sollte die entsprechende Buchung bereits storniert worden sein, kontaktiert doo den Ansprechpartner Ihres doo Organisations-Accounts, damit Sie uns mitteilen können, ob Sie den Betrag weitergeleitet bekommen möchten oder ob er an den Bucher zurückgezahlt werden soll. Wenn wir innerhalb von zwei Wochen nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, wird der Betrag an den Bucher zurück überwiesen.
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