Da die Ticketumsätze laufend an Sie ausgezahlt werden und jeder Veranstalter individuelle Stornierungsbedingungen und -gebühren festlegen kann, werden Stornierungen und etwaige Rückerstattungen standardmäßig direkt durch den Veranstalter abgewickelt.
Wichtig: Möchte ein Bucher nur einzelne Tickets aus einer größeren Buchung stornieren, geht dies nur über Stornierung und Neubuchung mit veränderter Ticketauswahl. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Umbuchungen.
- Stornierungsbedingungen und -prozess festlegen
- Stornierung einer Buchung
- Konsequenzen einer Stornierung
1. Stornierungsbedingungen festlegen
Es liegt ganz bei Ihnen als Veranstalter zu entscheiden, ob Sie Stornierungen akzeptieren und ob und wieviel Sie Ihren Buchern vom Rechnungsbetrag zurückerstatten.
Für Transparenz gegenüber Ihren Bucher empfiehlt doo, direkt bei der Veranstaltungserstellung in den Einstellungen eigene Buchungsbedingungen zu hinterlegen, in denen auch die Storno-Bedingungen und der Prozess geregelt werden. Tipps zum Anlegen eigener Buchungs- und Stornierungsbedingungen lesen Sie hier.
2. Stornierung einer Buchung
Um eine Buchung zu stornieren und die gebuchten Tickets wieder für den Verkauf freizugeben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Gehen Sie in die Buchungsübersicht - entweder über den Menüpunkt "Buchungsübersicht" im Navigationsmenü links oder über "Buchungen verwalten" bei der jeweiligen Veranstaltung.
- Geben Sie die Buchungsnummer, den Namen oder die E-Mail-Adresse des besagten Buchers in das Suchfeld ein und rufen die Buchungsdetail-Seite auf.
- Klicken Sie auf “Buchung stornieren”. Stornierungen können nicht rückgängig gemacht werden. Bei bereits bezahlten Buchungen können Sie entscheiden, ob in der Stornorechnung Stornierungsgebühren ausgewiesen werden sollen oder nicht. Bei manuellen und offenen, noch unbezahlten Buchungen wird immer der Gesamtbetrag storniert. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung von bereits bezahlten Buchungen im doo Buchungsportal keine automatische Rückerstattung an den Bucher auslöst! Diese liegt standardmäßig bei Ihnen als Veranstalter, da die Zahlung ja bereits in den Auszahlungsprozess an Sie eingegangen ist.
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Nachdem Sie die Stornierung bestätigt haben, wird automatisch eine Stornierungsrechnung erstellt, die auf der Buchungsdetail-Seite unterhalb der Rechnungsdetails heruntergeladen werden kann. Bitte beachten Sie, dass der Bucher keine automatische Benachrichtigung über die Stornierung erhält.
- Bitte informieren Sie den Bucher (außerhalb des doo Tools) per E-Mail über die erfolgreiche Stornierung und schicken ihm ggf. die Stornierungsrechnung mit, die Sie vorher von der Buchungsdetail-Seite herunterladen können.
- Ist die Stornierung mit einer Rückerstattung an den Bucher verbunden, lassen Sie sich von ihm die Kontodaten geben und überweisen Sie dem Bucher den Betrag zurück, der ihm aufgrund der Stornierung zusteht. Auf Anfrage und gegen eine Bearbeitungsgebühr kann auch doo die Rückerstattungen für Ihre stornierten Buchungen vornehmen - alle Informationen zu diesem Service finden Sie hier.
3. Konsequenzen einer Buchung
- Noch nicht bezahlte Buchungen: Werden Buchungen mit noch ausstehender Zahlung storniert, kann der Bucher die erhaltene Rechnung entsprechend ignorieren und erhält keine weiteren Zahlungserinnerungen von doo. Gebühren für Zahlungsabwicklung fallen in diesem Fall nicht an, da ja noch kein Geld geflossen ist. Gehen nachträglich noch Zahlungen für stornierte Buchungen bei doo ein, werden wir uns mit Ihnen abstimmen bzgl. der Rücküberweisung bzw. Weiterleitung des Betrags.
- Bereits bezahlte Buchungen: Alle bereits eingegangenen Teilnehmerzahlungen, werden über den regulären Auszahlungsprozess an Sie weitergeleitet. Für diese bereits abgewickelten Transaktionen fallen die üblichen doo Transaktionsgebühren an. Wir empfehlen, dies in den eigenen Stornobedingungen zu berücksichtigen und ggf. eigene Stornogebühren für Ihre Bucher festzulegen. Für die Stornierung an sich werden keine zusätzlichen Kosten berechnet.
- Stornorechnung: Bei jeder Stornierung wird eine Stornorechnung erstellt, die Sie für Ihre Buchhaltung benutzen und dem Bucher als Beleg für die Rückerstattung zuschicken können. Dort können Sie eventuell anfallende Stornierungsgebühren als Aufwand inklusive Mehrwertsteuer ausweisen.
- Benachrichtigung: Die Bucher werden nicht automatisch über Stornierung informiert. Bitte informieren Sie sie entsprechend per E-Mail, nachdem Sie die Stornierung durchgeführt haben. Im doo Buchungsportal wird dem Bucher die Buchung als storniert angezeigt.
- Rückerstattung: Die Stornierung in unserem Tool zieht keine automatische Rückerstattung nach sich, sondern muss standardmäßig direkt zwischen Veranstalter und Bucher abgewickelt werden. Auf Anfrage kann auch doo die Rückerstattungen für Ihre stornierten Buchungen vornehmen (s. 2.6.)
- Kapazitäten: Die Plätze von stornierten Buchungen werden wieder für den Verkauf freigegeben.
- Tickets: Sobald eine Buchung storniert ist, verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Wird der QR-Code ein stornierten Tickets beim Einlass gescannt, wird es entsprechend als ungültig angezeigt und der Teilnehmer kann nicht online eingecheckt werden.
- Dokumentation: Die Buchung wird in den Buchungs- und Teilnehmerlisten, die Sie jederzeit downloaden können, als storniert geführt.
- Umsatzauszahlung: Bereits bezahlte und anschließend stornierte Buchungen stehen als storniert mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag im Sammelbeleg, den Sie im Monat nach Abschluss einer Veranstaltung mit den Auszahlungsdokumenten erhalten. Wie genau sich die Auszahlungsdokumente zusammensetzten, erfahren Sie hier.
Sollten sich Ihre Teilnehmer wegen einer Stornierung direkt an doo wenden, leiten wir die Anfragen an Sie weiter. Wenn Sie Fragen oder Anliegen zum Thema Stornierungen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unser Support-Team.
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